Zielvereinbarung und Bonus in Anwaltskanzleien und Sozietäten


In großen Kanzleien mittlerweile gang und gäbe: Zielvereinbarung und Bonus für angestellte Rechtsanwälte. Doch die Erfahrungen sind nicht nur gut. Was ist bei der Gestaltung von Zielvereinbarungs- und Bonussystemen in Kanzleien und Sozietäten zu beachten?

Rechtsanwälte haben nicht gerade selten mit Zielvereinbarungen zu tun. Meistens dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Gericht ein Urteil über Folgen versäumter Zielvereinbarung, über strittige Zielerreichung oder über die Auszahlung eines Bonus anstreben, kommen die Anwälte ins Spiel.

Aber auch in den Kanzleien und Sozietäten selbst halten Zielvereinbarungen und die an das Erreichen von Zielen gebundene Bonuszahlungen Einzug. Insbesondere die Partner in den Sozietäten, deren Interesse auf der langfristigen Existenz- und Ertragssicherung der Anwaltskanzlei liegt, machen von diesem Instrument zunehmend regen Gebrauch.

Zielvereinbarungs- und Bonussysteme durchdacht gestalten

Die Gestaltung von Zielvereinbarungs- und Bonussystemen in Kanzleien und Sozietäten hat ihre Tücken. Diese sind jedoch durch systematische und für beide Seiten transparente Vorgehensweisen in den Griff zu bekommen.

Ohne die Bestimmung der Ziele für den betreffenden Anwalt ist keine Kopplung an einen Bonus denkbar. Daher sind die einzelnen Elemente eines Ziels genau zu bestimmen: Die Zielrichtung, die Messgröße, die Zielhöhe und, sofern erforderlich, der Bezugswert.

Ziele der Kanzlei berücksichtigen

Die Zielrichtung leitet sich aus den übergeordneten Zielen der Anwaltskanzlei oder -sozietät ab. Unabdingbar ist daher zunächst Klarheit unter den Partnern über die strategische Ausrichtung und Zielsetzung der Kanzlei.

Sind die Zielrichtungen für die Anwaltskanzlei und den jeweiligen Rechtsanwalt festgelegt, müssen Messgrößen ermittelt werden, die diese Zielrichtungen genau abbilden. Eine Messgröße spiegelt zweifelsfrei, transparent und nachvollziehbar wider, ob das jeweilige Ziel erreicht ist bzw. zu welchem Grade.

Ziele individuell für den Anwalt

Dass die Messgröße frei von möglichen Manipulationen der einen oder der anderen Seite sein muss, wissen Rechtsanwälte nur zu gut aus den Streitfällen ihrer Klienten. Gerade bei den eher qualitativen Zielen fällt es den Vorgesetzten oftmals nicht leicht, zutreffende Messgrößen zu bestimmen. Es lohnt sich, bei der Gestaltung von Zielvereinbarungs- und Bonussystemen in Kanzleien und Sozietäten einen versierten Experten hinzuzuziehen.

Die Zielhöhe ist ein Zahlenwert oder, bei qualitativen Zielen, ein Wert aus einer deskriptiven Skala. Hier bietet sich die Verwendung der Zieloptimierung an, um maximalen Leistungsanreiz bei dem jeweiligen Anwalt und die Ernsthaftigkeit der Planung zu sichern.

Den Dialog mit dem Anwalt führen

Die Zielvereinbarung in Form eines Jahres-, Halbjahres- oder Quartalszielgespräches mit dem angestellten Anwalt stellt nicht geringe Anforderungen an die Führungskraft und dessen Gesprächsmethoden, Frage- und Feedbacktechniken. Eine entsprechende Schulung oder ein Coaching können helfen, bevor Porzellan zerschlagen wird.

Legal Tribune Online hat dem Thema „Zielvereinbarung in Kanzleien“ einen Leitartikel gewidmet. Prädikat: Lesenswert! Sie finden ihn, wenn Sie dem angegebenen Link folgen.

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Prämien sammeln bei Seminaren und Trainings


Nicht nur Leistung, auch Lernen soll sich wieder lohnen. Innovative Prämien-Programme für individuelle Fortbildung unterstützen die Bemühungen von Politik und Wirtschaft, den Fachkräftemangel einzudämmen: Wer auf dem Portal I.O. BUSINESS Seminare und Trainings eine Weiterbildung bucht und erfolgreich daran teilnimmt, kann danach eine Flasche Champagner köpfen.

Qualifizierung der Mitarbeiter, lebenslanges Lernen und aktive berufliche Weiterbildung sind angesichts des demografischen Wandels von immer größerer Bedeutung. Mit der Übernahme von einem Teil der Seminargebühren bis 500 Euro unterstützen die Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Hessen und Sachsen unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme an Seminaren und Trainings.

Lernen muss sich wieder lohnen

Unternehmen stärken hiermit ihre Arbeitgeberattraktivität und die Mitarbeiterbindung zusätzlich oder unterstützen das interne Potenzial- und Talentmanagement. Bildungs- bzw. Qualifizierungsschecks können für die meisten der auf I.O. BUSINESS Seminare und Trainings gelisteten Seminare und Trainings eingelöst werden. Doch leider ist nicht für alle Mitarbeiter bzw. nicht für alle Betriebe eine solche Förderung aus Landesmitteln möglich.

Daher legt I.O. BUSINESS Seminare und Trainings initiativ noch ein innovatives Prämienangebot obendrauf. Diese Fortbildungs-Prämie erhalten alle Teilnehmer: Unabhängig davon, ob sie einen Bildungs- bzw. Qualifizierungsscheck einreichen oder nicht.

Schampus als Seminar-Prämie

Unter anderem stehen Espressogeräte, Schokobrunnen, Champagner oder Kaffeeautomaten als Prämien zur Auswahl. I.O. BUSINESS Seminare und Trainings will hiermit den persönlichen Anreiz für Arbeitnehmer unterstützen, sich fortzubilden und sich weiterzuqualifizieren.

Doch die Seminar-Teilnehmer realisieren offenbar lieber einen doppelten Bildungs-Nutzen als einen rauschenden Champagner-Abend. Ann K. Klein, Seminarkoordinatorin bei I.O. BUSINESS, betont: „Diese Prämien werden nur selten verlangt. Die meisten Seminar-Teilnehmer fordern lieber unsere Fachbücher zu verschiedenen Themen als Prämie an!“

Fachbuch bevorzugte Seminar-Prämie

Prämien gibt es für alle Seminare. Auch die Bildungs- bzw. Qualifizierungsschecks können für die meisten der auf I.O. BUSINESS Seminare und Trainings gelisteten Seminare und Trainings eingelöst werden. Die vorherige Beratung durch die zugelassenen Beratungsstellen ist obligatorisch.

Weitere Informationen über das Prämien-Programm und über die Bildungsförderung der Länder erhalten Sie über die folgenden Links.

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